Grundsätze zur Kostenerstattung für
Vereinsmitglieder des Bürgernetz Weihenstephan e.
V.
Viele Mitglieder des Vereins opfern erhebliche Freizeit
für den Verein. Dieses Engagement ist ehrenamtlich und
von Idealismus getragen. Diese Arbeitsleistung wird deshalb
nicht finanziell honoriert. Damit nicht zusätzlich zur
Freizeit auch noch finanzielle Opfer gebracht werden
müssen, werden die Auslagen nach den folgenden
Grundsätzen erstattet.
-
Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Erstattung gegen Beleg.
-
Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug
pro gefahrenem Kilometer: |
|
PKW |
EUR 0,30 |
Motorrad |
EUR 0,13 |
Fahrrad |
EUR 0,05 |
-
Telefonkosten
Zu den vereinsbedingten Telefonkosten zählen
Telefonate und Internet-Verbindungsgebühren,
soweit sie im Vereinsinteresse anfallen (z.B. Tests,
Verwaltung).
Die vereinsbedingten Telefonkosten werden in
geeigneter Form nachgewiesen. Zum Beispiel können
auf Einzelverbindungsnachweisen die betreffenden
Gespräche markiert werden oder aus TK-Anlagen
können die Gespräche einer Kostenstelle oder
einer MSN aufgelistet werden. In Einzelfällen
können die Verbindungen auch mit Aufschrieben
über Datum, Zielnummer und Zeitdauer abgerechnet
werden.
Pauschalabrechnungen (z.B. 20 EUR/Monat) werden vom
Finanzamt nur anerkannt, wenn der Pauschalbetrag zuvor
durch Einzelaufschriebe über mehrere Monate
nachgewiesen wurde.
-
Tagegeld
Abwesenheit unter 8 Stunden |
nichts |
Abwesenheit 8 bis unter 14 Stunden |
EUR 6,00 |
Abwesenheit 14 bis 24 Stunden |
EUR 12,00 |
Abwesenheit ganzer Kalendertag |
EUR 24,00 |
Voraussetzung: mindestens 15 km
Entfernung vom Wohnort |
-
Sonstige Auslagen
Andere Auslagen (z.B. Parkgebühren, Porto)
werden gegen Beleg erstattet. Aus steuerlichen
Gründen müssen alle Belege auf den Verein
ausgestellt sein und die Mehrwertsteuer ausweisen. Nur
für Kleinbeträge unter EUR 50 genügen
einfache Kassenzettel. In begründeten
Einzelfällen können die Kosten auch mit einem
Ersatzbeleg geltend gemacht werden.
-
Form
Es wird mit unserem jeweils
aktuellen Formular abgerechnet, das im
Excel-97-Format bereitgestellt wird. Folgende Regeln
gelten zum Ausfüllen:
- Kilometer bzw. Beträge werden erst in der
jeweils letzten Zeile addiert
- Nicht benützte Teile können
gelöscht werden
- Zusätzliche Zeilen können
eingefügt werden
- Belege kleiner DIN A5 werden auf ein A4-Blatt
aufgeklebt
-
Frist
Die Abrechnungen sind zeitnah zu erstellen und
spätestens innerhalb von 2 Monaten
einzureichen.
Alle Mitglieder des Vorstands, der Arbeitskreise und
Mitglieder mit definiert übertragenen Aufgaben rechnen
ihre Auslagen nach obigen Regeln ab. Vorstandsmitglieder
und AK-Leiter können auch Fahrtkosten zu den
routinemäßigen Vereinstreffen geltend machen.
Die Abrechnungen werden von einem Vorstand durch
Unterschrift anerkannt.
Das Abrechnungsformular (Excel
97) muß mit Belegen schriftlich beim
Schatzmeister des Bürgernetzes eingereicht werden:
Edmund Osowski
Hennengasse 18
85435 Erding
Abrechnungsformular (Excel
97) - Beispielformular
(Excel 97)
|